Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden

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Seit dem 26.5.2011 existiert eine Neufassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden.

Mit diesen Neuerungen sollten sich alle Hundebesitzer vertraut gemacht haben oder spätestens bei, besser vor der Neuanschaffung eines Hundes vertraut machen.

Im Folgenden die wichtigsten und gängigsten Punkte in Kurzfassung:

  • Hunde sind so zu halten, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
  • Hunde müssen ab dem 6. Lebensmonat gekennzeichnet sein (Chip/Transponder).
  • Hunde müssen ab dem 6. Lebensmonat haftpflichtversichert sein.
  • Hunde müssen vor Vollendung des 7. Lebensmonats bei einem zentralen Register angemeldet werden. ACHTUNG:

    Zentrales Register

    Jeder Hundehalter muss sein Tier beim Zentralen Register anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können - etwa bei einem Beißvorfall, wenn die Halterfrage vor Ort nicht anders geklärt werden kann.

    Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachen GmbH (KSN) im Auftrag des Landes Niedersachsen durchgeführt, wofür eine einmalige Gebühr erhoben wird. Für jede Online-Registrierung werden Kosten in Höhe von 14,50 Euro (zuz. MwSt.) anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 Euro (zuz. MwSt.).

    Die Registrierung kann ab 24. Juni 2013 erfolgen. Eine Registrierung ist dann unter: www.hunderegister-nds.de oder telefonisch beim Hunderegister Niedersachsen unter 0441 / 39010400 möglich.

  • Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen. ACHTUNG:

    Nachweis der Sachkunde

    Ausschließlich Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

    Sie können ab sofort die Sachkundeprüfung bei uns ablegen. Der Nachweis der Sachkunde besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Jeder Teil kostet 65,- €. Die Praxis kann erst abgelegt werden, wenn die Theorie bestanden wurde.

  • Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden, ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch.

    Unter www.ml.niedersachsen.de. finden Hundebesitzer eine Literaturliste, die zur Vorbereitung auf die Prüfung hilfreich sein kann. Das ML hat außerdem Beispielfragen auf o.a. Homepage veröffentlicht, damit Hundehalter sich einen Überblick über alles Wissenswerte verschaffen können.

  • Die Prüfungsbausteine für den Sachkundenachweis werden landesweit einheitlich sein. Im Verlauf der Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass keine Risiken für andere Menschen und keine Belästigungen entstehen.

     

    Die Überprüfung der Einhaltung des Hundegesetzes obliegt den Gemeinden.

  • Besteht der Verdacht, dass jemand einen Hund hält, von dem Gefahren für Menschen oder Tiere ausgehen, wird dies von der Fachbehörde geprüft. Es kann zur Anordnung eines Wesenstests und/oder andern Auflagen kommen (Maulkorb-, Leinenzwang, Nachweis der Sachkunde etc.).
  • einige Gemeinden besteuern Hunde bestimmter Rassen (z. B. American Staffordshire Terrier etc.) mit stark erhöhten Beträgen. Durch die Vorlage eines bestandenen Wesenstests kann der Hund auf den Normalbetrag zurückgestuft werden.

>     Den erforderlichen Sachkundenachweis können Sie bei uns ablegen.

>     Auch in Sachen Wesenstest (Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein) sind Sie bei uns richtig.

         

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